Das Justiziariat der DIN hat die Erlaubnis erteilt
Sehr geehrter Herr Buttler,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.07.2007. Das übersandte Zitat in Ihrem Blogbeitrag können Sie gern übernehmen, da es eine geringfüge Textpassage ist.
Grundsätzlich ist jedoch eine Vervielfältigung von DIN-Normen erlaubnis- und gebührenpflichtig. Weitere Informationen zum Thema Urheberrecht finden Sie auch auf unserer Homepage www.din.de